< Zurück zur Startseite

< Zurück zur Startseite

AGB

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Dienstleistungen der Firma MEDIALIFT GmbH

Ernst-Blickle-Straße 16
76646 Bruchsal
Amtsgericht Mannheim HRB 744773
Geschäftsführung:
Maximilian Feldgut
Luca Seitner
Kontakt
Telefon: 0151 28436290
E-Mail: info@ml-medialift.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE330125454
Steuernummer:
30063/70908
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Maximilian Feldgut
Luca Seitner
1. Allgemeines
1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Kunden und der Firma MEDIALIFT GmbH Ernst-Blicke-Straße 16, 76646 Bruchsal, (: „Dienstleister“) geschlossene Verträge, durchgeführte Projekte, Aufträge, Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstige Dienste.

(2) Die Dienstleistungen werden insbesondere aus dem Bereich Marketing und Vertrieb vom Dienstleister erbracht. Die geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den geschlossenen Verträgen. Diese ergeben sich aus vorliegenden Bedingungen, Leistungsbeschreibungen, sowie besonderen Vereinbarungen. Darüber hinausgehende Leistungen sind nicht geschuldet.
(3) Zugrunde gelegt WIRD sterben bei Vertragsschluss sterben jeweils gültige Fassung der AGB.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Ein textlicher Widerspruch des Dienstleisters ist nicht erforderlich.
2. Vertragsschluss
(1) Die allgemeinen Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

(2) Für das Zustandekommen des Vertrages bedarf es eines Angebots des Dienstleisters, das vom Kunden textlich bestätigt wurde. Im beidseitigen Einverständnis kann mit der Durchführung der Arbeiten vorher begonnen werden.
(3) Die Verbindlichkeit der Preisangaben bezieht sich auf den Leistungsumfang zum Zeitpunkt der Angebotsannahme.
(4) Der Dienstleister ist berechtigt, bei höherer Gewalt den Vertrag angemessen anzupassen.
(5) Der Vertrag muss schriftlich (per Post oder per Mail) 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit des Angebots ordentlich gekündigt werden, ansonsten wird der Vertrag automatisch um 3 Monate verlängert.
3. Erbringende Leistung & Termine
(1) Die in der Projektbeschreibung genannte Leistung wird vom Dienstleister geschuldet. Abweichende Wünsche gelten als zusätzliche Beauftragung und werden zu Mehrkosten führen. Die Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

(2) Die Geschäftsführung des Dienstleisters benennt die Termine zur Leistungserbringung und sagt diese zu.
(3) Sollten verbindliche Termine einzuhalten sein, müssen diese als verbindlich textlich festgehalten werden.
4. Vergütung
(1) Die Leistungen des Dienstleisters sind mit Ausnahme textlicher sonstiger Vereinbarungen kostenpflichtig. Dabei bestimmt sich die Höhe nach dem Vertrag, insbesondere dem Angebot des Dienstleisters. Bei Fehlen einer Vergütungsvereinbarung gelten die üblichen Vergütungen.

(2) Jede weitere Mehr- oder Zusatzleistung ist gesondert zu vergüten.
(3) Die Preise werden als Nettopreis zzgl. MwSt. angegeben.
(4) Der Dienstleister ist berechtigt, im Falle einer Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer die entgelte bzw. Vergütungen bzw. Preise für Produkte bzw. Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umsatzsteuer-Änderung entsprechend anpassen.
(5) Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang vertragliche Leistungen zu erbringen bzw. vertragsgemäße Dienste freizuschalten, außer es ist ausdrücklich etwas anderes mit dem Nutzer vereinbart worden.
(6) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, zunächst kostenlos erbrachte Leistungen nach entsprechender Ankündigung entgeltlich zu stellen und/oder solche Leistungen einzurichten.
5. Fälligkeit der Vergütung
(1) Die Vergütung und deren Zahlungsfristen werden im Angebot bestimmt.

(2) Der Dienstleister ist berechtigt, nach der Auftragsbestätigung für das SETUP den im Auftrag bestimmten Betrag zu fordern.
(3) Nach geleisteter Teilleistung kann der Dienstleister Zwischenrechnungen erstellen.
(4) Der jeweilige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu überweisen. Der Zug tritt nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Zahlungserinnerung ein.
(5) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht stehen dem Kunden nicht zu, davon sind unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen ausgenommen.
(6) Bei Zahlungsverzug kann der Dienstleister 8 %-Punkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz von der Deutschen Bundesbank verlangen.
(7) Während des Verzugs kann der Dienstleister nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
(8) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und Änderungen oder abbricht, bzw. Die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern sich, WIRD er dem Dienstleister alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Dienstleister von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen
(9) Falls der Kunde vor Beginn des Projektes vom Vertrag zurücktritt, kann der Dienstleister folgend 5 Prozentpunkte vom Honorar als Stornogebühr verlangen.
6. Pflichten des Kunden, Haftung
(1) Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit stellt der Kunde die erforderlichen Daten zur Verfügung.
(2) Bei fehlerhaften oder unvollständigen Daten des Kunden ist dieser verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich zu informieren und die Daten richtigzustellen.
(3) Für die erforderliche Kommunikation benötigt der Kunde Ansprechpartner, die die erforderliche Vertretungsmacht besitzen.
(4) Im Rahmen des Vertrags unterrichten sich die Parteien regelmäßig über den erreichten Fortschritt und erteilen Feedback.
(5) Sollte der Kunde im Auftragsbereich zusätzlichen Dienstleister beauftragen wollen, ist dies nur im Einvernehmen mit dem Dienstleister möglich.
(6) Alle im Rahmen der Projektarbeit vom Dienstleister eingesetzten Personen dürfen nach Beendigung des Projekts vom Kunden ausschließlich über den Dienstleister kontaktiert werden. Stirbt vergoldet für zwölf Monate.
7. Sonderkosten
(1) Die im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Notwendigen Auslagen sind vom Kunden zu tragen.
(2) Es besteht die Verpflichtung des Kunden, die erforderlichen Fremdkosten Dritten nach Aufforderung zu bezahlen. Erforderliche Vollmachten zur Auftragserteilung sind gegebenenfalls erforderlich und zu erteilen. Bei einer Vorleistung des Dienstleisters sind die Kosten sofort zu erstatten. Abweichende Vereinbarungen sind textlich festzuhalten.
(3) Die Kosten weiterer technischer Maßnahmen, die den Leistungsumfang übersteigen, sind ebenfalls vom Kunden zu erstatten.
8. Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach der Auftragserteilung.
(2) Der Vertrag ist innerhalb der Vertragslaufzeit nicht kündbar. Andersweitiges kann schriftlich vereinbart werden.
(3) Für die Kündigung ist eine Schriftform erforderlich.
(4) Eine Verpflichtung, die bearbeiteten Inhalte der Beauftragung zu speichern, bestehen vom Dienstleister nicht.
(5) Die Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
(6) Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Kunden steht dem Dienstleister das Recht zu, diesem den Zugang zu bereit gestellten Diensten und Dienstleistungen zu sperren. Einem gesperrten oder gekündigten Kunden ist es nicht gestattet, einen anderweitigen Zugang zu den Diensten des Dienstleisten-Aufrufs oder dieses zu versuchen.
(7) Vorausbezahlte Entgelte bzw. Vergütungen werden im Falle einer unberechtigten Kündigung nicht zurückerstattet.
9. Haftung
(1) Die Haftung des Dienstleisters begrenzt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Fahrlässigkeit beschränkt sich auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und Schäden des Lebens des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen typischer Weise gerechnet werden muss.
(3) Der Kunde ist für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit richte sich nach den allgemeinen Gesetzen und den Bestimmungen, insbesondere den Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Kunden getragen. In keinem Fall haftet der Dienstleister wegen der in den Werbemaßnahmen übereinstimmenden Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Dienstleister haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
Der Kunde stellt den Dienstleister von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verantwortlichkeit des Kunden gegenüber dem Dienstleister geltend machen. Darüber hinaus ist es dem Dienstleister gestattet, die Nutzung der Inhalte zu verhindern.
(4) Für mangelhafte Leistungen eingeschalteter Fremdunternehmen wird keine Haftung übernommen. Der Dienstleister verpflichtet sich, dem Kunden etwaige Ansprüche aus dem Gewährleistungsrecht gegen Dritte abzutreten.
(5) Aufgrund der Beschaffenheit des Internets, von Computersystemen, Smartphones, Tablets und sonstigen Endgeräten wird keine Gewähr für eine unterbrochene Verfügbarkeit bereit gestellter Software, Internetseiten o.ä. übernommen.
(6) Dem Kunden ist bekannt und der Kunde akzeptiert, dass Software; Marketing, Vertrieb und Webauftritte nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig frei von Fehlern erstellbar sind. Es kann ggf. auch vorkommen, dass ein Code nicht von jedem Endgerät korrekt ausgelesen, interpretiert oder verarbeitet wird. Trotz pflichtgemäßer Einhaltung der Dienstleister kann dies nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher über-nimmt der Dienstleister hierfür keine Haftung.
10. Nutzungsrechte
(1) Der Dienstleister erbringt eine über eine rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung im Sinne des Urheberrechts.
(2) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung sämtliche Rechte an den Leistungen und Dienstleistungen des Dienstleisters und deren Kennzeichnung einschließlich Patent-, Urheberrechte, Marken-, Lizenzrechte oder sonstige Schutzrechte, die der Dienstleister enthält.
11. Verwendung der Daten
(1) Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringungen werden personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz sowie dem Telemediengesetz, erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn es für die Erbringung der Leistung, Dienstleistung bzw. Vermittlungsleistung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung für die Weitergabe besteht. Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten gem. der gesonderten Datenschutzerklärung einverstanden.
(2) Der Dienstleister nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
12. Vertraulichkeit und Referenz
(1) Die Parteien werden alle zu ihrer Kenntnis gelangende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich behandeln.
(2) Der Dienstleister darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien und Zusammenhängen als Referenzkunden nennen.
(3) Eine Angabe des Dienstleisters als Referenz ist dem Kunden nur nach vorheriger textlicher Zustimmung des Dienstleisters gestattet.
13. Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden vor Vertragsschluss sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung oder in dieser Vereinbarung ausdrücklich mit dem Erfordernis der textlichen Niederschrift bezeichneten Erklärungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die soweit möglich dem am kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Jedes gilt für eventuelle Lücken der Vereinbarung.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz des Dienstleisters (Bruchsal).
(4) Sofern ein Verbraucher beteiligt ist, gilt der allgemeine Gerichtsstand.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Dienstleistungen der Firma MEDIALIFT GmbH

Ernst-Blickle-Straße 16
76646 Bruchsal
Amtsgericht Mannheim HRB 744773
 
Geschäftsführung:
Maximilian Feldgut
Luca Seitner
Kontakt
Telefon: 0151 28436290
E-Mail: info@ml-medialift.
 
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE330125454
Steuernummer:
30063/70908
 
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Maximilian Feldgut
Luca Seitner
 
 
 
1. Allgemeines
 
1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Kunden und der Firma MEDIALIFT GmbH Ernst-Blicke-Straße 16, 76646 Bruchsal, (: „Dienstleister“) geschlossene Verträge, durchgeführte Projekte, Aufträge, Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstige Dienste.

(2) Die Dienstleistungen werden insbesondere aus dem Bereich Marketing und Vertrieb vom Dienstleister erbracht. Die geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den geschlossenen Verträgen. Diese ergeben sich aus vorliegenden Bedingungen, Leistungsbeschreibungen, sowie besonderen Vereinbarungen. Darüber hinausgehende Leistungen sind nicht geschuldet.
 
(3) Zugrunde gelegt WIRD sterben bei Vertragsschluss sterben jeweils gültige Fassung der AGB. 
 
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Ein textlicher Widerspruch des Dienstleisters ist nicht erforderlich.
 
 
 
2. Vertragsschluss
 
(1) Die allgemeinen Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

(2) Für das Zustandekommen des Vertrages bedarf es eines Angebots des Dienstleisters, das vom Kunden textlich bestätigt wurde. Im beidseitigen Einverständnis kann mit der Durchführung der Arbeiten vorher begonnen werden.
 
(3) Die Verbindlichkeit der Preisangaben bezieht sich auf den Leistungsumfang zum Zeitpunkt der Angebotsannahme.
 
(4) Der Dienstleister ist berechtigt, bei höherer Gewalt den Vertrag angemessen anzupassen.
 
(5) Der Vertrag muss schriftlich (per Post oder per Mail) 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit des Angebots ordentlich gekündigt werden, ansonsten wird der Vertrag automatisch um 3 Monate verlängert.
 
 
 
3. Erbringende Leistung & Termine
 
(1) Die in der Projektbeschreibung genannte Leistung wird vom Dienstleister geschuldet. Abweichende Wünsche gelten als zusätzliche Beauftragung und werden zu Mehrkosten führen. Die Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

(2) Die Geschäftsführung des Dienstleisters benennt die Termine zur Leistungserbringung und sagt diese zu.
 
(3) Sollten verbindliche Termine einzuhalten sein, müssen diese als verbindlich textlich festgehalten werden.
 
 
 
4. Vergütung
 
(1) Die Leistungen des Dienstleisters sind mit Ausnahme textlicher sonstiger Vereinbarungen kostenpflichtig. Dabei bestimmt sich die Höhe nach dem Vertrag, insbesondere dem Angebot des Dienstleisters. Bei Fehlen einer Vergütungsvereinbarung gelten die üblichen Vergütungen.

(2) Jede weitere Mehr- oder Zusatzleistung ist gesondert zu vergüten.
 
(3) Die Preise werden als Nettopreis zzgl. MwSt. angegeben.
 
(4) Der Dienstleister ist berechtigt, im Falle einer Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer die entgelte bzw. Vergütungen bzw. Preise für Produkte bzw. Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umsatzsteuer-Änderung entsprechend anpassen.
 
(5) Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang vertragliche Leistungen zu erbringen bzw. vertragsgemäße Dienste freizuschalten, außer es ist ausdrücklich etwas anderes mit dem Nutzer vereinbart worden.
 
(6) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, zunächst kostenlos erbrachte Leistungen nach entsprechender Ankündigung entgeltlich zu stellen und/oder solche Leistungen einzurichten.
 
 
 
5. Fälligkeit der Vergütung
 
(1) Die Vergütung und deren Zahlungsfristen werden im Angebot bestimmt.

(2) Der Dienstleister ist berechtigt, nach der Auftragsbestätigung für das SETUP den im Auftrag bestimmten Betrag zu fordern.
 
(3) Nach geleisteter Teilleistung kann der Dienstleister Zwischenrechnungen erstellen.
 
(4) Der jeweilige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu überweisen. Der Zug tritt nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Zahlungserinnerung ein.
 
(5) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht stehen dem Kunden nicht zu, davon sind unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen ausgenommen.
 
(6) Bei Zahlungsverzug kann der Dienstleister 8 %-Punkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz von der Deutschen Bundesbank verlangen.
 
(7) Während des Verzugs kann der Dienstleister nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
 
(8) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und Änderungen oder abbricht, bzw. Die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern sich, WIRD er dem Dienstleister alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Dienstleister von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen
 
(9) Falls der Kunde vor Beginn des Projektes vom Vertrag zurücktritt, kann der Dienstleister folgend 5 Prozentpunkte vom Honorar als Stornogebühr verlangen.
 
 
 
6. Pflichten des Kunden, Haftung
 
(1) Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit stellt der Kunde die erforderlichen Daten zur Verfügung.
 
(2) Bei fehlerhaften oder unvollständigen Daten des Kunden ist dieser verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich zu informieren und die Daten richtigzustellen.
 
(3) Für die erforderliche Kommunikation benötigt der Kunde Ansprechpartner, die die erforderliche Vertretungsmacht besitzen.
 
(4) Im Rahmen des Vertrags unterrichten sich die Parteien regelmäßig über den erreichten Fortschritt und erteilen Feedback.
 
(5) Sollte der Kunde im Auftragsbereich zusätzlichen Dienstleister beauftragen wollen, ist dies nur im Einvernehmen mit dem Dienstleister möglich.
 
(6) Alle im Rahmen der Projektarbeit vom Dienstleister eingesetzten Personen dürfen nach Beendigung des Projekts vom Kunden ausschließlich über den Dienstleister kontaktiert werden. Stirbt vergoldet für zwölf Monate.
 
 
 
7. Sonderkosten
 
(1) Die im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Notwendigen Auslagen sind vom Kunden zu tragen.
 
(2) Es besteht die Verpflichtung des Kunden, die erforderlichen Fremdkosten Dritten nach Aufforderung zu bezahlen. Erforderliche Vollmachten zur Auftragserteilung sind gegebenenfalls erforderlich und zu erteilen. Bei einer Vorleistung des Dienstleisters sind die Kosten sofort zu erstatten. Abweichende Vereinbarungen sind textlich festzuhalten.
 
(3) Die Kosten weiterer technischer Maßnahmen, die den Leistungsumfang übersteigen, sind ebenfalls vom Kunden zu erstatten.
 
 
 
8. Vertragslaufzeit, Kündigung
 
(1) Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach der Auftragserteilung.
 
(2) Der Vertrag ist innerhalb der Vertragslaufzeit nicht kündbar. Andersweitiges kann schriftlich vereinbart werden.
 
(3) Für die Kündigung ist eine Schriftform erforderlich.
 
(4) Eine Verpflichtung, die bearbeiteten Inhalte der Beauftragung zu speichern, bestehen vom Dienstleister nicht.
 
(5) Die Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
 
(6) Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Kunden steht dem Dienstleister das Recht zu, diesem den Zugang zu bereit gestellten Diensten und Dienstleistungen zu sperren. Einem gesperrten oder gekündigten Kunden ist es nicht gestattet, einen anderweitigen Zugang zu den Diensten des Dienstleisten-Aufrufs oder dieses zu versuchen.
 
(7) Vorausbezahlte Entgelte bzw. Vergütungen werden im Falle einer unberechtigten Kündigung nicht zurückerstattet.
 
 
 
9. Haftung
 
(1) Die Haftung des Dienstleisters begrenzt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Fahrlässigkeit beschränkt sich auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und Schäden des Lebens des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen typischer Weise gerechnet werden muss.
 
(3) Der Kunde ist für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit richte sich nach den allgemeinen Gesetzen und den Bestimmungen, insbesondere den Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Kunden getragen. In keinem Fall haftet der Dienstleister wegen der in den Werbemaßnahmen übereinstimmenden Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Dienstleister haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
Der Kunde stellt den Dienstleister von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verantwortlichkeit des Kunden gegenüber dem Dienstleister geltend machen. Darüber hinaus ist es dem Dienstleister gestattet, die Nutzung der Inhalte zu verhindern.
 
(4) Für mangelhafte Leistungen eingeschalteter Fremdunternehmen wird keine Haftung übernommen. Der Dienstleister verpflichtet sich, dem Kunden etwaige Ansprüche aus dem Gewährleistungsrecht gegen Dritte abzutreten.
 
(5) Aufgrund der Beschaffenheit des Internets, von Computersystemen, Smartphones, Tablets und sonstigen Endgeräten wird keine Gewähr für eine unterbrochene Verfügbarkeit bereit gestellter Software, Internetseiten o.ä. übernommen.
 
(6) Dem Kunden ist bekannt und der Kunde akzeptiert, dass Software; Marketing, Vertrieb und Webauftritte nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig frei von Fehlern erstellbar sind. Es kann ggf. auch vorkommen, dass ein Code nicht von jedem Endgerät korrekt ausgelesen, interpretiert oder verarbeitet wird. Trotz pflichtgemäßer Einhaltung der Dienstleister kann dies nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher über-nimmt der Dienstleister hierfür keine Haftung.
 
 
 
10. Nutzungsrechte
 
(1) Der Dienstleister erbringt eine über eine rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung im Sinne des Urheberrechts.
 
(2) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung sämtliche Rechte an den Leistungen und Dienstleistungen des Dienstleisters und deren Kennzeichnung einschließlich Patent-, Urheberrechte, Marken-, Lizenzrechte oder sonstige Schutzrechte, die der Dienstleister enthält.
 
 
 
11. Verwendung der Daten
 
(1) Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringungen werden personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz sowie dem Telemediengesetz, erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn es für die Erbringung der Leistung, Dienstleistung bzw. Vermittlungsleistung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung für die Weitergabe besteht. Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten gem. der gesonderten Datenschutzerklärung einverstanden.
 
(2) Der Dienstleister nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
 
 
 
12. Vertraulichkeit und Referenz
 
(1) Die Parteien werden alle zu ihrer Kenntnis gelangende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich behandeln.
 
(2) Der Dienstleister darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien und Zusammenhängen als Referenzkunden nennen.
 
(3) Eine Angabe des Dienstleisters als Referenz ist dem Kunden nur nach vorheriger textlicher Zustimmung des Dienstleisters gestattet.
 
 
 
13. Schlussbestimmungen
 
(1) Mündliche Nebenabreden vor Vertragsschluss sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung oder in dieser Vereinbarung ausdrücklich mit dem Erfordernis der textlichen Niederschrift bezeichneten Erklärungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.
 
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die soweit möglich dem am kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Jedes gilt für eventuelle Lücken der Vereinbarung.
 
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz des Dienstleisters (Bruchsal).
 
(4) Sofern ein Verbraucher beteiligt ist, gilt der allgemeine Gerichtsstand.